Thüringen

Arbeitstage 2030 in Thüringen

Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2030 in Thüringen? Gezählt werden Montag bis Freitag, abzüglich der landesweit gültigen gesetzlichen Feiertage aus dem geprüften Datensatz — pro Monat und für das gesamte Jahr.

Wechsel bleibt in derselben Ansicht — Bundesland und Jahr werden übernommen.

250

Arbeitstage 2030 in Thüringen

365 Kalendertage − 104 Wochenendtage − 11 Feiertage (Mo–Fr) = 250 Arbeitstage

Kalendertage
365
Wochenendtage
104
Feiertage (Mo–Fr)
11
Arbeitstage
250

Auf einen Blick

Monat mit den meisten Arbeitstagen
Juli (23)
Monat mit den wenigsten Arbeitstagen
Juni (19)
Durchschnitt pro Monat
20,8
Landesweite Feiertage
11 · 11 Mo–Fr, 0 am Wochenende

Arbeitstage pro Monat — Thüringen 2030

Jede Zeile: Kalendertage − Wochenendtage − landesweite Feiertage von Montag bis Freitag.

Arbeitstage je Monat in Thüringen 2030
MonatTageWochenendeFeiertage (Mo–Fr)Arbeitstage
Januar01.01.2030 Neujahr318122
Februar288020
März3110021
April19.04.2030 Karfreitag · 22.04.2030 Ostermontag308220
Mai01.05.2030 Tag der Arbeit · 30.05.2030 Christi Himmelfahrt318221
Juni10.06.2030 Pfingstmontag3010119
Juli318023
August319022
September20.09.2030 Weltkindertag309120
Oktober03.10.2030 Tag der Deutschen Einheit · 31.10.2030 Reformationstag318221
November309021
Dezember25.12.2030 1. Weihnachtstag · 26.12.2030 2. Weihnachtstag319220
Jahr 203036510411250

Feiertage, die nur örtlich begrenzt gelten, werden nicht abgezogen. Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht; sie sind nur als Hinweis gekennzeichnet.

Modell dieser Seite: Montag bis Freitag abzüglich der geprüften landesweiten gesetzlichen Feiertage in Thüringen. Das entspricht nicht automatisch den tatsächlichen Arbeitstagen einzelner Beschäftigter — betriebliche Regelungen, Schichtmodelle, Teilzeit, Urlaub und Krankheitstage sind nicht enthalten.

Eigenen Zeitraum berechnen

Für beliebige Start- und Enddaten steht der Arbeitstage-Rechner bereit.

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Wie Arbeitstage gezählt werden

  • Grundlage sind alle Tage von Montag bis Freitag im gewählten Zeitraum.
  • Abgezogen werden ausschließlich landesweit gültige gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
  • Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht — es wird nichts doppelt abgezogen.
  • Schulferien, Urlaub und betriebliche Regelungen bleiben unberücksichtigt.