Hessen

Arbeitstage 2029 in Hessen

Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2029 in Hessen? Gezählt werden Montag bis Freitag, abzüglich der landesweit gültigen gesetzlichen Feiertage aus dem geprüften Datensatz — pro Monat und für das gesamte Jahr.

Wechsel bleibt in derselben Ansicht — Bundesland und Jahr werden übernommen.

251

Arbeitstage 2029 in Hessen

365 Kalendertage − 104 Wochenendtage − 10 Feiertage (Mo–Fr) = 251 Arbeitstage

Kalendertage
365
Wochenendtage
104
Feiertage (Mo–Fr)
10
Arbeitstage
251

Auf einen Blick

Monat mit den meisten Arbeitstagen
August (23)
Monate mit den wenigsten Arbeitstagen
Mai, Dezember (19)
Durchschnitt pro Monat
20,9
Landesweite Feiertage
10 · 10 Mo–Fr, 0 am Wochenende

Arbeitstage pro Monat — Hessen 2029

Jede Zeile: Kalendertage − Wochenendtage − landesweite Feiertage von Montag bis Freitag.

Arbeitstage je Monat in Hessen 2029
MonatTageWochenendeFeiertage (Mo–Fr)Arbeitstage
Januar01.01.2029 Neujahr318122
Februar288020
März30.03.2029 Karfreitag319121
April02.04.2029 Ostermontag309120
Mai01.05.2029 Tag der Arbeit · 10.05.2029 Christi Himmelfahrt · 21.05.2029 Pfingstmontag · 31.05.2029 Fronleichnam318419
Juni309021
Juli319022
August318023
September3010020
Oktober03.10.2029 Tag der Deutschen Einheit318122
November308022
Dezember25.12.2029 1. Weihnachtstag · 26.12.2029 2. Weihnachtstag3110219
Jahr 202936510410251

Feiertage, die nur örtlich begrenzt gelten, werden nicht abgezogen. Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht; sie sind nur als Hinweis gekennzeichnet.

Modell dieser Seite: Montag bis Freitag abzüglich der geprüften landesweiten gesetzlichen Feiertage in Hessen. Das entspricht nicht automatisch den tatsächlichen Arbeitstagen einzelner Beschäftigter — betriebliche Regelungen, Schichtmodelle, Teilzeit, Urlaub und Krankheitstage sind nicht enthalten.

Eigenen Zeitraum berechnen

Für beliebige Start- und Enddaten steht der Arbeitstage-Rechner bereit.

Arbeitstage-Rechner öffnen

Wie Arbeitstage gezählt werden

  • Grundlage sind alle Tage von Montag bis Freitag im gewählten Zeitraum.
  • Abgezogen werden ausschließlich landesweit gültige gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
  • Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht — es wird nichts doppelt abgezogen.
  • Schulferien, Urlaub und betriebliche Regelungen bleiben unberücksichtigt.