Hamburg

Arbeitstage 2028 in Hamburg

Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2028 in Hamburg? Gezählt werden Montag bis Freitag, abzüglich der landesweit gültigen gesetzlichen Feiertage aus dem geprüften Datensatz — pro Monat und für das gesamte Jahr.

Wechsel bleibt in derselben Ansicht — Bundesland und Jahr werden übernommen.

251

Arbeitstage 2028 in Hamburg

366 Kalendertage − 106 Wochenendtage − 9 Feiertage (Mo–Fr) = 251 Arbeitstage

Kalendertage
366
Wochenendtage
106
Feiertage (Mo–Fr)
9
Arbeitstage
251

Auf einen Blick

Monate mit den meisten Arbeitstagen
März, August (23)
Monat mit den wenigsten Arbeitstagen
April (18)
Durchschnitt pro Monat
20,9
Landesweite Feiertage
10 · 9 Mo–Fr, 1 am Wochenende

Arbeitstage pro Monat — Hamburg 2028

Jede Zeile: Kalendertage − Wochenendtage − landesweite Feiertage von Montag bis Freitag.

Arbeitstage je Monat in Hamburg 2028
MonatTageWochenendeFeiertage (Mo–Fr)Arbeitstage
Januar01.01.2028 Neujahr (Wochenende)3110021
Februar298021
März318023
April14.04.2028 Karfreitag · 17.04.2028 Ostermontag3010218
Mai01.05.2028 Tag der Arbeit · 25.05.2028 Christi Himmelfahrt318221
Juni05.06.2028 Pfingstmontag308121
Juli3110021
August318023
September309021
Oktober03.10.2028 Tag der Deutschen Einheit · 31.10.2028 Reformationstag319220
November308022
Dezember25.12.2028 1. Weihnachtstag · 26.12.2028 2. Weihnachtstag3110219
Jahr 20283661069251

Feiertage, die nur örtlich begrenzt gelten, werden nicht abgezogen. Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht; sie sind nur als Hinweis gekennzeichnet.

Modell dieser Seite: Montag bis Freitag abzüglich der geprüften landesweiten gesetzlichen Feiertage in Hamburg. Das entspricht nicht automatisch den tatsächlichen Arbeitstagen einzelner Beschäftigter — betriebliche Regelungen, Schichtmodelle, Teilzeit, Urlaub und Krankheitstage sind nicht enthalten.

Eigenen Zeitraum berechnen

Für beliebige Start- und Enddaten steht der Arbeitstage-Rechner bereit.

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Wie Arbeitstage gezählt werden

  • Grundlage sind alle Tage von Montag bis Freitag im gewählten Zeitraum.
  • Abgezogen werden ausschließlich landesweit gültige gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
  • Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht — es wird nichts doppelt abgezogen.
  • Schulferien, Urlaub und betriebliche Regelungen bleiben unberücksichtigt.