Bremen

Arbeitstage 2027 in Bremen

Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2027 in Bremen? Gezählt werden Montag bis Freitag, abzüglich der landesweit gültigen gesetzlichen Feiertage aus dem geprüften Datensatz — pro Monat und für das gesamte Jahr.

Wechsel bleibt in derselben Ansicht — Bundesland und Jahr werden übernommen.

256

Arbeitstage 2027 in Bremen

365 Kalendertage − 104 Wochenendtage − 5 Feiertage (Mo–Fr) = 256 Arbeitstage

Kalendertage
365
Wochenendtage
104
Feiertage (Mo–Fr)
5
Arbeitstage
256

Auf einen Blick

Monat mit den meisten Arbeitstagen
Dezember (23)
Monat mit den wenigsten Arbeitstagen
Mai (19)
Durchschnitt pro Monat
21,3
Landesweite Feiertage
10 · 5 Mo–Fr, 5 am Wochenende

Arbeitstage pro Monat — Bremen 2027

Jede Zeile: Kalendertage − Wochenendtage − landesweite Feiertage von Montag bis Freitag.

Arbeitstage je Monat in Bremen 2027
MonatTageWochenendeFeiertage (Mo–Fr)Arbeitstage
Januar01.01.2027 Neujahr3110120
Februar288020
März26.03.2027 Karfreitag · 29.03.2027 Ostermontag318221
April308022
Mai01.05.2027 Tag der Arbeit (Wochenende) · 06.05.2027 Christi Himmelfahrt · 17.05.2027 Pfingstmontag3110219
Juni308022
Juli319022
August319022
September308022
Oktober03.10.2027 Tag der Deutschen Einheit (Wochenende) · 31.10.2027 Reformationstag (Wochenende)3110021
November308022
Dezember25.12.2027 1. Weihnachtstag (Wochenende) · 26.12.2027 2. Weihnachtstag (Wochenende)318023
Jahr 20273651045256

Feiertage, die nur örtlich begrenzt gelten, werden nicht abgezogen. Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht; sie sind nur als Hinweis gekennzeichnet.

Modell dieser Seite: Montag bis Freitag abzüglich der geprüften landesweiten gesetzlichen Feiertage in Bremen. Das entspricht nicht automatisch den tatsächlichen Arbeitstagen einzelner Beschäftigter — betriebliche Regelungen, Schichtmodelle, Teilzeit, Urlaub und Krankheitstage sind nicht enthalten.

Eigenen Zeitraum berechnen

Für beliebige Start- und Enddaten steht der Arbeitstage-Rechner bereit.

Arbeitstage-Rechner öffnen

Wie Arbeitstage gezählt werden

  • Grundlage sind alle Tage von Montag bis Freitag im gewählten Zeitraum.
  • Abgezogen werden ausschließlich landesweit gültige gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
  • Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht — es wird nichts doppelt abgezogen.
  • Schulferien, Urlaub und betriebliche Regelungen bleiben unberücksichtigt.