Bayern

Arbeitstage 2028 in Bayern

Wie viele Arbeitstage hat das Jahr 2028 in Bayern? Gezählt werden Montag bis Freitag, abzüglich der landesweit gültigen gesetzlichen Feiertage aus dem geprüften Datensatz — pro Monat und für das gesamte Jahr.

Wechsel bleibt in derselben Ansicht — Bundesland und Jahr werden übernommen.

249

Arbeitstage 2028 in Bayern

366 Kalendertage − 106 Wochenendtage − 11 Feiertage (Mo–Fr) = 249 Arbeitstage

Kalendertage
366
Wochenendtage
106
Feiertage (Mo–Fr)
11
Arbeitstage
249

Auf einen Blick

Monate mit den meisten Arbeitstagen
März, August (23)
Monat mit den wenigsten Arbeitstagen
April (18)
Durchschnitt pro Monat
20,8
Landesweite Feiertage
12 · 11 Mo–Fr, 1 am Wochenende

Arbeitstage pro Monat — Bayern 2028

Jede Zeile: Kalendertage − Wochenendtage − landesweite Feiertage von Montag bis Freitag.

Arbeitstage je Monat in Bayern 2028
MonatTageWochenendeFeiertage (Mo–Fr)Arbeitstage
Januar01.01.2028 Neujahr (Wochenende) · 06.01.2028 Heilige Drei Könige3110120
Februar298021
März318023
April14.04.2028 Karfreitag · 17.04.2028 Ostermontag3010218
Mai01.05.2028 Tag der Arbeit · 25.05.2028 Christi Himmelfahrt318221
Juni05.06.2028 Pfingstmontag · 15.06.2028 Fronleichnam308220
Juli3110021
August318023
September309021
Oktober03.10.2028 Tag der Deutschen Einheit319121
November01.11.2028 Allerheiligen308121
Dezember25.12.2028 1. Weihnachtstag · 26.12.2028 2. Weihnachtstag3110219
Jahr 202836610611249

Feiertage, die nur örtlich begrenzt gelten, werden nicht abgezogen. Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht; sie sind nur als Hinweis gekennzeichnet.

Modell dieser Seite: Montag bis Freitag abzüglich der geprüften landesweiten gesetzlichen Feiertage in Bayern. Das entspricht nicht automatisch den tatsächlichen Arbeitstagen einzelner Beschäftigter — betriebliche Regelungen, Schichtmodelle, Teilzeit, Urlaub und Krankheitstage sind nicht enthalten.

Eigenen Zeitraum berechnen

Für beliebige Start- und Enddaten steht der Arbeitstage-Rechner bereit.

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Wie Arbeitstage gezählt werden

  • Grundlage sind alle Tage von Montag bis Freitag im gewählten Zeitraum.
  • Abgezogen werden ausschließlich landesweit gültige gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
  • Feiertage am Wochenende reduzieren die Arbeitstage nicht — es wird nichts doppelt abgezogen.
  • Schulferien, Urlaub und betriebliche Regelungen bleiben unberücksichtigt.